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Wussten Sie schon?

Mit der Inanspruchnahme eines gewerblich betriebenen Reinigungsservices sparen Sie bares Geld. Laut Bundesministerium für Finanzen werden Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG steuerermäßigend angerechnet.