logo.jpg

Service für Büros & Praxen

1007-information.png
Unser gesamtes Leistungsportfolio bieten wir selbstverständlich auch Firmen und Geschäftskunden an!
Egal ob die Glasflächen Ihrer Praxis gereinigt werden sollen, oder die Fenster einer Kanzlei geputzt werden müssen, wir kümmern uns um jede Art von Schmutz! Damit die Glasflächen Ihrer Geschäftsräume wieder  dauernd aufblitzen, können Sie uns gerne in einem festen Intervall, zum Beispiel wöchentlich, buchen!

Wir putzen, Sie genießen einen blitzblanken Ausblick!

Wussten Sie schon?

Mit der Inanspruchnahme eines gewerblich betriebenen Reinigungsservices sparen Sie bares Geld. Laut Bundesministerium für Finanzen werden Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG steuerermäßigend angerechnet.