Gerne erstellen wir Ihnen ein kostengünstiges und attraktives, auf Ihre Wünsche abgestimmtes Angebot. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf und wir vefreinbaren einen vor-Ort-Termin mit Ihnen.
Mit der Inanspruchnahme eines gewerblich betriebenen Reinigungsservices sparen Sie bares Geld. Laut Bundesministerium für Finanzen werden Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG steuerermäßigend angerechnet.